Einweg-E--Zigaretten können an Bord mitgebracht werden. Hier sind die Vorsichtsmaßnahmen:
„Handgepäck ist der Schlüssel“: E--Zigaretten können nicht aufgegeben werden und müssen aus Sicherheitsgründen im Handgepäck verstaut oder an Bord mitgeführt werden.
Batteriesicherheit darf nicht außer Acht gelassen werden: Auch wenn die Batterien von Einweg-E--Zigaretten in der Regel kleiner sind, muss dennoch darauf geachtet werden, dass die Elektroden über Schutzmaßnahmen verfügen, um unbeabsichtigten Kontakt und Kurzschlüsse zu vermeiden.

Die Verpackung des E-Liquids sollte intakt sein: Die Verpackung des E-Liquids sollte intakt sein und das Logo sollte klar erkennbar sein, damit es die Sicherheitskontrolle problemlos bestehen kann.
Ergreifen Sie die Initiative, um das Personal zu informieren: Denken Sie beim Passieren der Sicherheitskontrolle daran, die Initiative zu ergreifen und dem Personal mitzuteilen, dass Sie E-Zigaretten mit sich führen, und diese bei Bedarf in den Sicherheitskontrollkorb zu legen, was in der Regel unnötigen Ärger vermeidet.
Überprüfen Sie vorab die Bestimmungen des Ziellandes: Beim Mitführen von E--Zigaretten auf internationalen Flügen ist es am wichtigsten, sich vorab über die spezifischen Bestimmungen des Ziellandes zu E--Zigaretten zu informieren, um unnötigen Ärger aufgrund mangelnden Verständnisses der Vorschriften zu vermeiden.